Physiotherapeut
Johannes Tober, M.Sc.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages (AGB) von Physiotherapeut Tober Johannes, M.Sc. am Behandlungsort Exenbergerweg 2 / Stiege 4 / Top 34+35, 1110 Wien
1. Leistungen, Vertrag
Ich, Johannes Tober, und mein Team aus Physiotherapeuten/innen erbringen in der Ordination von Dr. Erdal Cetin am Standort 1110 Wien, Exenbergerweg 2/4/34+35 physiotherapeutische Leistungen. Es entsteht bei Terminvereinbarung kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Ordination, sondern lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mir als selbständigen Physiotherapeuten.
Die Terminvereinbarung und -Koordination kann vor Ort am Exenbergerweg 2/4/34+35 oder telefonisch beim Sekretariat unter +43 1 743 16 21 zustande kommen. Aus organisatorischen Gründen lasse ich die Terminvereinbarung und –Koordination auf meine Anweisungen vom Sekretariat des Gelenkzentrum 11 durchführen. Bei Anfragen oder Anliegen können Sie mich auch persönlich unter +43676 4330041 oder schriftlich per Mail (johannest.tober@gmail.com) kontaktieren.
2. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
2.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
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eine medizinische Diagnose
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die Anzahl der Behandlungseinheiten inklusive Zeitangabe (45min.) und
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die verordnete Behandlung (Physiotherapie/Bewegungstherapie/Einzelheilgymnastik)
beinhalten.
Ohne ärztliche Verordnung können Sie unsere Leistungen nur präventiv in Anspruch nehmen.
Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie uns dies sofort mit.
2.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ich habe keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten direkt mit mir als Wahltherapeut und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
2.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote. Die chefärztliche Genehmigung ist für folgende Krankenkassen ausgenommen: ÖGK, BVAEB.
2.4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
3. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
3.1. Persönliche Einzelbetreuung
Für die Dauer der Behandlung stehe ich und mein Team aus Physiotherapeuten/innen ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ihr behandelnder/e Physiotherapeut/in ist Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit Ihrem/Ihrer Physiotherapeut/in vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …
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Wohin? –> Behandlungsziel
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Was? –> Maßnahmen der Behandlung
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Wann? –> Behandlungstermine
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Wie lange? –> Behandlungsdauer
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Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz
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Bis wann? –> Behandlungsumfang
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Wie viel? –> Kosten der Behandlung
Sollte Ihr behandelnder/e Therapeut/in für Ihre Therapieeinheit abwesend sein (durch Erkrankung, Urlaub oder andere Gründe, die Behandlung nicht persönlich wahrnehmen zu können) so wird das Recht vorbehalten, dass für die Dauer der Abwesenheit ein/e qualifizierte/r Physiotherapeut/in die Behandlung übernimmt.
3.2. Ihre Behandlung
Unsere Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere
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persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
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behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe
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für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
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Dokumentation und 10-jährige Aufbewahrung der Krankengeschichte, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
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bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
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Verspätungen werden von der Behandlungszeit abgezogen
Für die behandlungsbezogene Administration und Dokumentation werden 5 Minuten der verordneten Therapiezeit herangezogen.
3.3. Grundsätze der Behandlung
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Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
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Wissenschaft: Wir orientieren uns an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
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Selbstbestimmung: Wir unterbreiten Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrem Therapeut abzusprechen.
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Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie uns geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werden wir dies mit Ihnen besprechen. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
3.4. Dokumentation
Wir sind gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei uns und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
4. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
4.1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen bei der Terminvereinbarung und von uns zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und sind in der Ordination immer ausgehängt sowie unter www.jt-physio.at ersichtlich.
4.2. Zahlungsmodus
Wir stelle Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Die Zahlung der Therapiesitzung erfolgt immer am Ende jeder Behandlung als Barzahlung. Falls Sie die Zahlung vor Ort nicht als Barzahlung begleichen können, bitten wir Sie die Zahlung binnen 14 Tage nach der Therapie in bar oder als Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung zu begleichen.
Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 15,–, für die zweite Mahnung auf Euro 25,– und für die dritte Mahnung auf Euro 35,–. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.
5. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Wir begleiten Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -massnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie uns über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Wir unterstützen Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Erhalten wir den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde wir Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
6. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, uns dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – unter folgender Telefonnummer +43 1 743 16 21 oder per Mail (johannes.tober@gmail.com) mitzuteilen. Andernfalls behalten wir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, zu 100% in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Sollten Sie krankheitsbedingt einen Termin nicht wahrnehmen können, fallen unter Nachweis einer ärztlichen Krankmeldung aus Kulanz keine Kosten an, auch wenn die Absage weniger als 24h vor Behandlungsbeginn erfolgt.
7. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch uns steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Wir werden uns insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn wir der Meinung sind, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn uns die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
8. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/ satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und der von uns ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Wir beraten Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.